Betriebliche Steuern
 
Bearbeitung und Beratung Ihrer Buchführung, Lohn- und Gehaltsabrechnungen, Erledigung der fristgerecht fälligen Lohnsteueranmeldungen bzw. Umsatzsteuervoranmeldungen, Beitragsnachweise der Sozialversicherung und Sozialversicherungsmeldungen. In diesem Zusammenhang kann auch eine Einrichtungs- bzw. Unterstützungsberatung erfolgen, falls Sie diese Aufgaben eigenständig erledigen wollen. Des Weiteren der Aufbau und die Durchführung einer Kostenrechnung oder offene Postenverarbeitung mit Mahnwesen und der dazugehörigen Zahlungsverkehrsabwicklung.

Vorbereitende Arbeiten und Durchführung des Jahresabschlusses nach Handels- und Steuerrecht (Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang bei Kapitalgesellschaften, Unterstützung des Lageberichtes bei Kapitalgesellschaften), Erstellung eines Berichtes und Erläuterung einzelner Positionen der Bilanz und G. u. V. nach Maßgabe der Auftragserteilung sowie die Erstellung der erforderlichen Steuererklärungen (ESt, KSt, GewSt, VSt und USt).

Mithilfe, Berichtigung und Prüfung der von Ihnen selbst erstellten Buchführung oder Anlagebuchführung mit steuerlichen bzw. betriebswirtschaftlichen Komponenten.

Konsolidierung der zur Firmengruppe gehörenden Betriebe und Erstellung einer konsolidierten Ergebnisrechnung bzw. eines konsolidierten Jahresabschlusses mit entsprechendem Bericht.

Wahrung der Fristen und Einlegung von Rechtsbehelfen, ggf. auch vor den Finanzgerichten, um Ihr Recht gegenüber der Finanzverwaltung zu wahren und die damit zusammenhängenden Anträge auf Aussetzung der Vollziehung der strittigen Steuern oder ggf. Anträge auf Stundung oder Erlass.

Vorbereitung und Betreuung bei steuerlichen sowie sozialversicherungsrechtlichen Betriebsprüfungen.